Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beherbergungsverträge zwischen LIVINPARIS und seinen Kunden (nachfolgend „Kunden“ oder „Bewohner“). Maßgeblich ist die französische Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Artikel 1 – ANWENDBARE VORSCHRIFTEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Beherbergungsvertrags. Dieser unterliegt dem französischen Tourismusgesetzbuch und begründet weder ein Recht auf dauerhaften Verbleib in den Räumlichkeiten noch auf Anmeldung eines Wohnsitzes dort. Der Kunde kann sich unter keinen Umständen auf die gesetzlichen Bestimmungen für gewöhnliche Wohnraummietverhältnisse berufen. Der Kunde erkennt an und verpflichtet sich, die vom Beherbergungsvertrag erfassten Räumlichkeiten niemals als seinen Hauptwohnsitz anzugeben. Bei einem Verstoß haftet er hierfür und der Vertrag endet automatisch.
Artikel 2 – BUCHUNGSBEDINGUNGEN
Die Buchung eines Apartments ist erst nach Annahme durch LIVINPARIS gültig. Zur Sicherung der Buchung muss der Kunde eine Vorauszahlung leisten. Erfolgt diese Zahlung nicht, kann LIVINPARIS nach eigenem Ermessen davon absehen, die Buchung aufrechtzuerhalten.
Diese Vorauszahlung ist mit einer gültigen Kreditkarte eines anerkannten, zahlungsfähigen Instituts unter Angabe der Kartendaten einschließlich der Sicherheitsnummer auf der Rückseite und des Gültigkeitsdatums oder per SEPA-Echtzeitüberweisung zu leisten.
Artikel 3 – PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Preise sind in Euro angegeben und enthalten sämtliche Steuern und Abgaben mit Ausnahme der Tourismusabgabe. Sie umfassen ausschließlich die Bereitstellung eines Apartments. Optionale Leistungen sind nicht enthalten. Die Tourismusabgabe pro erwachsener Person und Nacht ist nicht inbegriffen.
LIVINPARIS behält sich vor, Änderungen der Mehrwertsteuer oder der Tourismusabgabe zu den gesetzlich geltenden Sätzen weiterzugeben.
LIVINPARIS akzeptiert ausschließlich folgende Kreditkarten: Visa, Mastercard und American Express. Barzahlungen sind nur für Transaktionen mit einem Gesamtbetrag von weniger als 1.000 € bei Privatpersonen mit steuerlichem Wohnsitz in Frankreich bzw. 15.000 € bei Privatpersonen mit steuerlichem Wohnsitz im Ausland zulässig. Der gesamte Aufenthaltspreis sowie sämtliche kostenpflichtigen optionalen Leistungen müssen vor Gewährung des Zugangs zum Apartment bezahlt sein. Dasselbe gilt für jede Verlängerung des Aufenthalts. Die Buchung wird erst mit vollständiger Zahlung dieser Beträge verbindlich. Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung. Bei verspäteter Zahlung wird ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung ein Zuschlag von 1,5 % pro Monat des Zahlungsverzugs erhoben.
Artikel 4 – KAUTION
Beim Check-in und vor der Schlüsselübergabe muss der Kunde LIVINPARIS eine Kaution zur Absicherung möglicher Schäden am Apartment während des Aufenthalts stellen. Diese beträgt 10 % des Buchungsbetrags, mindestens jedoch 500 €, und ist durch Vorautorisierung einer Kreditkarte zu leisten. Die Vorautorisierung wird innerhalb von drei Werktagen nach dem Check-out aufgehoben, sofern im Apartment keine Schäden festgestellt wurden. Werden bei der Abreiseinspektion Mängel festgestellt oder wurde die Hausordnung nicht eingehalten, erfolgt die Rückzahlung der Kaution innerhalb eines Monats abzüglich der Reparaturkosten oder sonstiger entstandener Kosten. Reicht die Kaution zur Deckung der festgestellten Schäden nicht aus, verpflichtet sich der Kunde, den verbleibenden Betrag innerhalb von 48 Stunden nach Mitteilung durch LIVINPARIS zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist wird der geschuldete Betrag mit 1,5 % pro Monat des Zahlungsverzugs verzinst.
Artikel 5 – AN- UND ABREISE
LIVINPARIS empfängt den Kunden bei der Ankunft, um den Beherbergungsvertrag abzuschließen, die Zahlung des Aufenthaltspreises und der Kaution abzuwickeln, Schlüssel, Codes und/oder Zugangschips zu übergeben und eine Besichtigung bei Einzug vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich, LIVINPARIS 30 Minuten vor seiner Ankunft unter +33 (0)7 87 78 29 13 zu kontaktieren. Der Check-in erfolgt zwischen 15 und 22 Uhr, der Check-out vor 11 Uhr. Späte Anreisen zwischen 20 und 22 Uhr gelten als optionale Leistung und werden mit 30 € einschließlich Steuern berechnet. Nach 22 Uhr ist kein Check-in möglich. Zum Ende der Vertragslaufzeit ist LIVINPARIS ebenfalls anwesend, um die Schlüssel entgegenzunehmen und die Räumlichkeiten zu prüfen. Reist der Kunde ab, ohne die Schlüssel zurückzugeben, gelten diese als verloren. Reist er ohne Abreiseinspektion ab, wird vermutet, dass sich die Räumlichkeiten in dem Zustand befinden, in dem LIVINPARIS sie nach seiner Abreise vorfindet. Sobald die späteste zulässige Abreisezeit erreicht ist, ermächtigt der Kunde LIVINPARIS ausdrücklich, die Räumlichkeiten wieder in Besitz zu nehmen, und gibt alle dort zurückgelassenen persönlichen Gegenstände auf. Unberührt bleiben etwaige Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüche wegen Schäden an den Räumlichkeiten sowie die Kosten für die Entsorgung zurückgelassener Gegenstände.
Der Kunde erkennt an, dass für jeden bei Ende der Vertragslaufzeit verlorenen oder beim Check-out nicht zurückgegebenen Schlüssel automatisch eine Vertragsstrafe von 300 € an LIVINPARIS fällig wird. Für jeden verlorenen oder nicht zurückgegebenen Zugangschip beträgt die Vertragsstrafe 100 €.
Artikel 6 – STORNIERUNG UND NICHTANREISE
Jede Stornierung muss LIVINPARIS schriftlich mitgeteilt werden und wird erst mit Zugang wirksam. Storniert der Kunde seine Buchung, schuldet er eine Entschädigung in Höhe der gesamten geleisteten Vorauszahlung. Jede Stornierung außerhalb der bei der Buchung festgelegten Frist und/oder jede Nichtanreise (unterbliebener Check-in) verpflichtet den Kunden automatisch zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe des gesamten Aufenthaltspreises ohne Steuern zuzüglich einer Vertragsstrafe von 10 %. Eine vorzeitige Abreise des Kunden begründet unabhängig vom Anlass keinen Anspruch auf Erstattung durch LIVINPARIS.
Artikel 7 – LEISTUNGEN VON LIVINPARIS
Die Preise enthalten die Gebühren für Check-in und Check-out, die Reinigungs- und Wäschekosten bei Abreise des Kunden sowie die Bereitstellung von Haushaltswäsche (Bettwäsche und Handtücher), Pflegeprodukten, der angegebenen Ausstattung und eines Empfangsservices während dessen Öffnungszeiten. Darüber hinaus bietet LIVINPARIS folgende kostenpflichtige Leistungen an: tägliche Reinigung, täglicher Wäscheservice für Haushaltswäsche sowie individuelle Leistungen auf Anfrage. Diese Zusatzleistungen müssen telefonisch, per E-Mail oder beim Check-in gebucht werden und stehen vorbehaltlich Verfügbarkeit zur Verfügung. Die Kosten richten sich nach der Größe des Apartments.
Artikel 8 – PFLICHTEN DES BEWOHNERS
Das Apartment wird dem Kunden in gepflegtem Zustand zur Verfügung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich, die gemieteten Räumlichkeiten und deren Ausstattung pfleglich zu behandeln. Etwaige Mängel, fehlende Gegenstände oder Schäden sind innerhalb von vier Stunden nach Ankunft zu melden. Der Kunde ermächtigt LIVINPARIS im Voraus, die Räumlichkeiten zur Durchführung von Wartungsarbeiten, Reparaturen, Kontrollen, Sicherheitsarbeiten oder erforderlichen Notfallmaßnahmen zu betreten. Vor dem Betreten verpflichtet sich LIVINPARIS, den Kunden über die beim Check-in angegebenen Telefonnummern und/oder E-Mail-Adressen zu kontaktieren.
Der Kunde verpflichtet sich:
– die im Vertrag angegebene Höchstbelegung des Apartments niemals zu überschreiten (wenn keine Zahl angegeben ist: zwei Personen je Schlafzimmer zuzüglich zwei Personen im Wohnzimmer);
– die Nachbarn nicht zu stören und insbesondere keine Tanz- oder Musikveranstaltungen oder Zusammenkünfte mit mehr Gästen als der zulässigen Belegung des Apartments abzuhalten;
– in den Räumlichkeiten keine gewerbliche, handwerkliche oder berufliche Tätigkeit auszuüben und dort keine Möbel einzulagern;
– in den gemieteten Räumlichkeiten nicht zu rauchen und keine Kerzen oder sonstigen offenen Flammen zu entzünden;
– weder tagsüber noch nachts Lärmbelästigungen zu verursachen. Im Fall einer Störung erteilt der Bewohner LIVINPARIS im Voraus die Erlaubnis, die Räumlichkeiten zu betreten und die Störung zu beenden, erforderlichenfalls auch durch die Aufforderung an alle Anwesenden, die Räumlichkeiten zu verlassen;
– keine Gegenstände, die Rohrleitungen verstopfen können, in Waschbecken, Badewannen, Spülen, Toiletten oder ähnliche Einrichtungen einzubringen; bei einem Verstoß trägt der Kunde die Kosten für deren Wiederherstellung;
– LIVINPARIS unverzüglich über jeden Vorfall oder Schaden in den gemieteten Räumlichkeiten zu informieren, auch wenn kein Schaden sichtbar ist.
Artikel 9 – HAFTUNG
LIVINPARIS haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände in den Apartments. LIVINPARIS haftet auch nicht bei einer Überschreitung der zulässigen Belegung durch den Bewohner; sämtliche Folgen dieses Verstoßes trägt der Bewohner. Storniert LIVINPARIS die Buchung aus irgendeinem Grund, verpflichtet sich LIVINPARIS, alle Anstrengungen zu unternehmen, dem Kunden für denselben Zeitraum eine gleichwertige Unterkunft aus seinem Bestand anzubieten. Ist dies nicht möglich, erstattet LIVINPARIS dem Kunden die gezahlten Beträge anteilig für den betreffenden Zeitraum.
Artikel 10 – VERTRAGSSTRAFEN
Der Vertrag endet automatisch, ohne weitere Formalitäten oder Frist, wenn der Kunde eine seiner Pflichten verletzt oder sich unangemessen verhält und dadurch andere Bewohner des Gebäudes stören kann. Der Kunde muss die Räumlichkeiten unverzüglich verlassen und hat keinen Anspruch auf Erstattung des Buchungsbetrags. Verlässt er sie nicht, schuldet er automatisch für jeden angefangenen Aufenthaltstag eine Nutzungsentschädigung in Höhe des 2,5-Fachen des täglichen Buchungspreises. Erforderlichenfalls kann die Räumung mit behördlicher Unterstützung erfolgen. Als Vertragsstrafe verfällt die Kaution automatisch zugunsten von LIVINPARIS, unbeschadet weiterer etwaiger Schadensersatzansprüche. Nach Beendigung des Vertrags und Wiederinbesitznahme der Räumlichkeiten durch LIVINPARIS gelten sämtliche dort verbliebenen Gegenstände als vom Kunden zugunsten von LIVINPARIS aufgegeben. Erfordern diese Gegenstände aufgrund ihrer Art eine fachgerechte Entfernung und Entsorgung, erfolgt diese vollständig auf Kosten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, diese Kosten auf erste Aufforderung von LIVINPARIS zu zahlen, zusätzlich zu einer Nutzungsentschädigung in Höhe des 2,5-Fachen des täglichen Buchungspreises bis zum Tag der Entfernung. LIVINPARIS kann die Kosten bei Bedarf vorstrecken.
Artikel 11 – ANWENDBARES RECHT UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Es gilt französisches Recht. Wünscht der Kunde eine Änderung einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, muss dies in den besonderen Vertragsbedingungen festgehalten und von LIVINPARIS genehmigt werden. Wird eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund für rechtswidrig, nichtig oder undurchsetzbar erklärt, gilt sie als nicht Bestandteil dieser Bedingungen. Die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen bleiben unberührt.
